Meldung von kritischen Ereignissen und kritischen Situationen
Der FSSC-Standard gibt vor, dass kritische Ereignisse und kritische Situationen innerhalb von 3 Werktagen an die zuständige Zertifizierungsstelle gemeldet werden müssen (FSSC-Standard 2.5.17 „Communication requirements“):
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Meldung kritischer Ereignisse oder kritischer Situationen
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