Meldung von kritischen Ereignissen und kritischen Situationen

Der FSSC-Standard gibt vor, dass kritische Ereignisse und kritische Situationen innerhalb von 3 Werktagen an die zuständige Zertifizierungsstelle gemeldet werden müssen (FSSC-Standard 2.5.17 „Communication requirements“): 

  • Zu kritischen Ereignissen zählen zum Beispiel: Kriege, Streiks, Terrorismus, Verbrechen, Überflutungen, Erdbeben, Computer Hacking etc. 
  • Zu kritischen Situationen zählen zum Beispiel: öffentliche Rückrufe, Rücknahmen, Katastrophen, Maßnahmen, die von Aufsichtsbehörden aufgrund von Lebensmittelsicherheitsproblemen auferlegt wurden, Gerichtsverfahren, Strafverfolgung, Fahrlässigkeit, betrügerische Aktivitäten, Korruption etc. 

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Meldung kritischer Ereignisse oder kritischer Situationen
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