AZAV - Qualität in der Weiterbildung mit zugelassenen Maßnahmen
AZAV Maßnahmezulassung nach SGB III und AZAV
Sie wollen Maßnahmen der berufichen Weiterbildung oder Maßnahmen zur Aktivierung und berufichen Eingliederung anbieten?
Dann benötigen Sie für diese Bildungs- und Aktivierungsangebote eine Zulassung, die Sie bei der fachkundigen Stelle des TÜV Thüringen beantragen können.
Voraussetzung für eine Maßnahmezulassung ist die Zulassung des Unternehmens als Träger der Arbeitsförderung im entsprechenden Fachbereich. Der TÜV Thüringen als fachkundige Stelle bietet die Träger- und die Maßnahmezulassung aus einer Hand. Sie profitieren dabei von Synergieeffekten.
Ihre Vorteile der fachkundigen Stelle des TÜV Thüringen
Die Auditoren und Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrungen in der Arbeitsförderung, der Zulassung von Trägern- und Maßnahmen und über hohe Fachkompetenz. Sie besitzen weitreichende Erfahrungen als Auditor und sorgen so für praktikable Lösungen.
Die fachkundige Stelle arbeitet eng mit anderen Gebieten zusammen, so dass zusätzlich weitere Managementsysteme zertifiziert werden können und Sie von den Synergien profitieren.
Maßnahmezulassung
Die Arbeitsverwaltung in Deutschland vergibt Gutscheine nach den Maßgaben des SGB III, damit die Empfänger mit angepasster Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Maßnahmen, die entsprechende Ziele verfolgen, können zugelassen werden. Solch eine Maßnahmezulassung ist erforderlich für:
- Maßnahmen zur Aktivierung und berußichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 4 und 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Trägerfachbereich 1). Begünstigte erhalten einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.
- Maßnahmen der berußichen Weiterbildung nach dem vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, § 81 (Trägerfachbereich 4). Geförderte Teilnehmer erhalten einen Bildungsgutschein.
- das Bildungsziel von der Zielgruppe erreicht werden kann,
- die Maßnahme für den Arbeitsmarkt relevant ist,
- das Konzept zweckmäßig und wirtschaftlich ist und angemessene Teilnahmebedingungen beinhaltet.
Kosten der Maßnahmezulassung
Wir ermitteln den Preis für Ihre Zulassungen individuell. Dieser richtet sich u.a. nach der Anzahl der Maßnahmen, dem Fachbereich, dem Ziel sowie den von Ihnen ermittelten Kosten (vgl. Empfehlungen des Beirats nach § 182 SGB III).
Gern unterbreiten wir Ihnen ein passendes, auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Bitte senden Sie Ihre Anfragen an zertifizierung@tuev-thueringen.de